Leiterprüfung (Inspektion von Leitern und Tritten) nach DIN EN 131 / DIN EN 141)
Jedes Unternehmen ist nach §3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung dazu verpflichtet, eine regelmäßige Überprüfung von Leitern und Tritten zu gewährleisten.
Ich führe bei Ihnen die vor Ort die notwendigen Sicht- und Funktionsprüfungen nach der vorgeschriebenen DIN-Norm durch. Dabei achte ich bei der Inspektion von Leitern und Tritten nach DIN EN 131/ DIN EN 141 vor allem auf:
- Verschleiß, Verformung und Zerstörung von Bauteilen
- Fehlenden Bauteile
- Ordnungsgemäße Funktion der Verbindungselemente (z.B. Gelenke)
Ich erstelle Ihnen gerne ein Angebot, unverbindlich und kostenlos für Sie auf Basis ihrer Wünsche und Gegebenheiten.