Leiterprüfung (Inspektion von Leitern und Tritten) nach DIN EN 131 / DIN EN 141)
Ihr Unternehmen ist nach §3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung dazu verpflichtet, eine regelmäßige und sachgemäße Überprüfung von Leitern und Tritten zu gewährleisten.
Gerne führe ich bei Ihnen die vor Ort notwendigen Sicht- und Funktionsprüfungen nach der vorgeschriebenen DIN-Norm durch. Dabei achte ich bei der Inspektion von Leitern und Tritten nach DIN EN 131/ DIN EN 141 vor allem auf:
- Verschleiß, Verformung und Zerstörung von Bauteilen
- Fehlenden Bauteile
- Ordnungsgemäße Funktion der Verbindungselemente (z.B. Gelenke)
Nach der Erfassung Ihrer Wünsche und Gegebenheiten erstelle ich Ihnen gern kostenlos und unverbindlich ein Angebot.