Leiterprüfung (Inspektion von Leitern und Tritten) nach DIN EN 131 / DIN EN 141)

Ihr Unternehmen ist nach §3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung dazu verpflichtet, eine regelmäßige und sachgemäße Überprüfung von Leitern und Tritten zu gewährleisten.

Gerne führe ich bei Ihnen die vor Ort notwendigen Sicht- und Funktionsprüfungen nach der vorgeschriebenen DIN-Norm durch. Dabei achte ich bei der Inspektion von Leitern und Tritten nach DIN EN 131/ DIN EN 141 vor allem auf:

  • Verschleiß, Verformung und Zerstörung von Bauteilen
  • Fehlenden Bauteile
  • Ordnungsgemäße Funktion der Verbindungselemente (z.B. Gelenke)

Nach der Erfassung Ihrer Wünsche und Gegebenheiten erstelle ich Ihnen gern kostenlos und unverbindlich ein Angebot.

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