Regalprüfung nach DIN EN 15635/DGUV in Niedersachsen
In Abständen von maximal 12 Monaten sollte eine Inspektion von einer fachkundigen Person durchgeführt werden. Nach Angaben der Berufsgenossenschaft ist die fachkundige Person in Deutschland eine befähigte Person, entsprechend der technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203.
Gerade im Bereich der Lagerhaltung, wo vielfach Flurförderzeuge wie Gabelstapler, Schubmaststapler oder Gabelhubwagen sowie Regalbediengeräte eingesetzt werden, besteht ein erhöhtes Beschädigungsrisiko der Regalbauteile. Aber auch in manuell bedienten Lägern können Beschädigungen der Regale nicht ausgeschlossen werden.
Die Regalinspektionspflicht gilt grundsätzlich für alle gewerblich genutzten Regale.
Ich biete die Regalinspektion gemäß der DGUV Regel 108-007 (BGR 234) und DIN EN 15635 an und beinhaltet folgende Leistungen:
- Visuelle Inspektion
- Sichtkontrolle auf Einhaltung der DGUV Regel 108-007 (BGR 234)
- Sichtkontrolle von Regalbauteilen auf erkennbare Verformungen und Beschädigungen gemäß DIN EN 15635
- Visuelle Überprüfung des Regalaufbaus und Übereinstimmung gemäß Spezifikation
- Erteilung der Jahres-Inspektionsplakette
- Erstellung Prüfbericht
Ich erstelle Ihnen gerne ein Angebot, unverbindlich und kostenlos für Sie auf Basis ihrer Wünsche und Gegebenheiten.